Ab dem 28. Juni 2025 müssen Betreiber von Onlineshops sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind. Hier sind einige wichtige Maßnahmen, die sie ergreifen sollten:
- Zugänglichkeit für alle Nutzer: Die Website sollte so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen genutzt werden kann. Dazu gehört die Berücksichtigung von visuellen, auditiven und motorischen Einschränkungen.
- W3C-WCAG-Richtlinien: Der Onlineshop sollte die Richtlinien des World Wide Web Consortiums (W3C) zur Barrierefreiheit (WCAG) einhalten. Diese Richtlinien bieten konkrete Empfehlungen, um Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
- Alternative Texte für Bilder: Alle Bilder sollten mit alt-Tags versehen werden, die eine Beschreibung des Bildinhalts bieten. Dies ist wichtig für Nutzer mit Sehbehinderungen, die Screenreader verwenden.
- Navigationshilfen: Die Navigation sollte klar und intuitiv sein. Elemente wie Überschriften, Tabellen und Links sollten sinnvoll strukturiert werden, um eine einfache Navigation zu ermöglichen.
- Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen des Onlineshops sollten auch über die Tastatur zugänglich sein, da einige Nutzer möglicherweise keine Maus verwenden können.
- Farbkontraste: Die Farbgestaltung sollte ausreichend Kontrast bieten, damit Texte und wichtige Elemente gut lesbar sind, auch für Menschen mit Farbsehschwächen.
- Formulare: Formulare sollten klar beschriftet sein und eine einfache Validierung bieten. Fehlermeldungen sollten verständlich formuliert sein, um den Nutzern zu helfen, Probleme zu beheben.
- Testen der Barrierefreiheit: Regelmäßige Tests der Website auf Barrierefreiheit sollten durchgeführt werden, idealerweise mit der Einbeziehung von Nutzern mit Behinderungen.
- Schulung des Teams: Das Team sollte geschult werden, um ein Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen und sicherzustellen, dass neue Inhalte und Funktionen zugänglich gestaltet werden.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann der Onlineshop-Betreiber sicherstellen, dass seine Angebote ab dem festgelegten Datum barrierefrei sind und somit allen Nutzern zugänglich gemacht werden.