Mit dem Wechsel zu Google Analytics 4 und den Vorgaben der DSGVO gibt es klare Regeln, die Sie als Websitebetreiber einhalten müssen.

Was ist zu tun?
✔ Einbindung eines Consent-Tools mit echter Einwilligung
✔ Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit Google (direkt online möglich)
✔ Einbindung des GA4-Codes mit Mess-ID im <head>-Bereich Ihrer Website
✔ Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung
✔ Optional: Opt-Out-Link oder Möglichkeit über das Consent-Tool

Wichtiger Hinweis:
Die alte Version „Universal Analytics“ wurde am 01.07.2023 eingestellt. Ein Zugriff auf bestehende Daten ist nur noch bis zum 01.07.2024 möglich.

Gut zu wissen:
IP-Adressen werden bei GA4 automatisch anonymisiert – ein Pluspunkt gegenüber der Vorgängerversion.

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