Ab November 2024 wird in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt, die eine eindeutige steuerliche Identifizierung von Unternehmern ermöglicht. Diese Nummer wird automatisch von den Finanzbehörden zugeteilt und ersetzt nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID).

Für viele Unternehmen bedeutet dies eine Anpassung des Impressums:

  • W-IdNr. im Impressum: Wenn Ihnen eine W-IdNr. zugeteilt wird und Sie keine USt.-ID besitzen, müssen Sie diese im Impressum angeben.
  • Zusätzliche Angabe: Bei Vorhandensein einer USt.-ID ist die Angabe der W-IdNr. nicht zwingend, kann aber freiwillig erfolgen.

Die W-IdNr. besteht aus dem Kürzel „DE“ und 9 Ziffern, gefolgt von einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal. Weitere Informationen zur Vergabe und Verwendung finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Bleiben Sie informiert und passen Sie Ihr Impressum rechtzeitig an!

// Das ist keine Rechtsberatung, lediglich ene Information für unsere Kunden

Jetzt Bewerten post