Worum es bei der Richtlinie geht
Google führte die Richtlinie zur Websitereputation 2024 ein. Sie richtet sich gegen die Praxis, Inhalte Dritter auf einer vertrauenswürdigen Website zu veröffentlichen, um deren bestehende Reputation für bessere Platzierungen in der Suche auszunutzen. Nach Darstellung von Google beeinträchtigt dieses Vorgehen sowohl die Qualität der Suchergebnisse als auch die Nutzererfahrung.
Was sich ab dem 30. August 2026 ändert
Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission passt Google seinen Durchsetzungsansatz im Europäischen Wirtschaftsraum, kurz EWR, an. Manuelle Maßnahmen aufgrund der Richtlinie können dadurch für Suchende im EWR eine andere Wirkung haben als für Personen außerhalb des EWR. Eine betroffene Seite kann mit einer manuellen Maßnahme belegt sein, deren Auswirkungen jedoch nur in Suchergebnissen außerhalb des EWR sichtbar werden.
Benachrichtigungen und Überprüfungsanträge bleiben bestehen
Websitebetreiber werden weiterhin über die Search Console informiert, wenn Google eine manuelle Maßnahme verhängt. Wer die Maßnahme für fehlerhaft hält, kann einen Antrag auf erneute Überprüfung einreichen. Berechtigte Websites erhalten nach diesem Antrag außerdem die Möglichkeit, die Auseinandersetzung in eine Mediation zu bringen. Welche Websites dafür berechtigt sind oder wie das Verfahren im Detail abläuft, erläutert die vorliegende Mitteilung nicht.
Warum Unternehmen regionale Auswirkungen beachten sollten
Viele Webseiten werden weltweit aufgerufen. Deshalb bedeutet eine unveränderte Sichtbarkeit im EWR nicht automatisch, dass eine Seite in anderen Regionen ebenfalls unbeeinträchtigt ist. Unternehmen mit internationaler Zielgruppe sollten mögliche Sichtbarkeitsveränderungen daher nach Regionen betrachten und eine Mitteilung über eine manuelle Maßnahme nicht allein anhand eigener Suchabfragen bewerten.
Drittinhalte auf der eigenen Website prüfen
Für kleine und mittlere Unternehmen ist besonders relevant, wer Inhalte auf der eigenen Domain veröffentlicht und welchem Zweck diese dienen. Prüfen Sie bestehende Kooperationen, Gastbeiträge und andere Inhalte externer Parteien darauf, ob sie hauptsächlich von der Reputation Ihrer Website profitieren sollen. Die Quelle nennt keine pauschale Regel, nach der sämtliche Drittinhalte problematisch wären; sie beschreibt ausdrücklich die Veröffentlichung zum Zweck der Ausnutzung einer bereits vertrauenswürdigen Website.
Das Wichtigste in Kürze
- Kontrollieren Sie regelmäßig die Search Console auf Hinweise zu manuellen Maßnahmen.
- Bewerten Sie Drittinhalte nach ihrem Zweck und ihrem tatsächlichen Nutzen für die Besucher Ihrer Website.
- Beobachten Sie die Suchsichtbarkeit getrennt nach EWR und anderen Zielregionen.
- Reichen Sie bei einer aus Ihrer Sicht irrtümlichen Maßnahme einen Antrag auf erneute Überprüfung ein.
- Berücksichtigen Sie, dass eine Maßnahme bestehen kann, obwohl ihre Wirkung für Suchende im EWR nicht sichtbar ist.
Quelle und Einordnung: Google Search Central Blog, CC BY 4.0. Der Beitrag wurde von 12cloud fachlich neu eingeordnet und muss vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft werden.
