Was unter Back-Button-Hijacking zu verstehen ist
Nutzer erwarten, mit dem Zurück-Button unmittelbar zur zuvor besuchten Seite zu gelangen. Beim Back-Button-Hijacking greift eine Website in diesen Ablauf ein. Betroffene Personen werden beispielsweise zu nie zuvor besuchten Seiten, unerwünschten Empfehlungen oder Anzeigen geleitet oder anderweitig an der normalen Navigation gehindert. Nach Angaben von Google können dazu täuschende oder manipulative Einträge in den Browserverlauf eingefügt oder vorhandene Einträge ersetzt werden.
Warum Google die Richtlinie erweitert
Google betrachtet solche Eingriffe als Verstoß gegen die erwartete Nutzerführung und die Funktionsweise des Browsers. Das Verhalten könne Frustration auslösen, ein Gefühl der Manipulation erzeugen und die Bereitschaft verringern, unbekannte Websites zu besuchen. Manipulative Seiten im Browserverlauf waren laut Google bereits mit den Google Search Essentials unvereinbar. Wegen einer Zunahme dieser Praxis wird Back-Button-Hijacking nun zusätzlich als ausdrücklicher Verstoß gegen die Richtlinie zu schädlichen Praktiken benannt.
Welche Folgen für die Google-Sichtbarkeit möglich sind
Seiten, die den Zurück-Button manipulieren, können laut Google von manuellen Spam-Maßnahmen oder automatisierten Herabstufungen betroffen sein. Dadurch kann sich ihre Leistung in den Google-Suchergebnissen verschlechtern. Die Ankündigung erfolgt zwei Monate vor Beginn der Durchsetzung am 15. Juni 2026, damit Websitebetreiber notwendige Änderungen vornehmen können.
Auch externe Komponenten müssen geprüft werden
Die Ursache muss nicht im selbst entwickelten Website-Code liegen. Google weist ausdrücklich darauf hin, dass Back-Button-Hijacking auch aus eingebundenen Bibliotheken oder einer Werbeplattform stammen kann. Eine Prüfung sollte daher den gesamten technischen Aufbau berücksichtigen: eigenen Code, importierte Komponenten sowie Konfigurationen externer Systeme. Verantwortliche Bestandteile müssen entfernt, deaktiviert oder so konfiguriert werden, dass sie die Browserhistorie nicht manipulieren.
Konkrete nächste Schritte für Unternehmen
Prüfen Sie zunächst, ob der Zurück-Button auf Ihren Seiten unmittelbar zur vorherigen Seite führt. Beziehen Sie unterschiedliche Seitenbereiche und alle eingebundenen Komponenten in die Kontrolle ein. Identifizieren Sie Skripte, Imports oder Konfigurationen, die täuschende Einträge in der Browserhistorie erzeugen oder ersetzen. Entfernen oder deaktivieren Sie die verantwortlichen Bestandteile vor dem 15. Juni 2026. Entscheidend ist das tatsächliche Verhalten der Website, unabhängig davon, ob der problematische Code intern oder durch einen Drittanbieter eingebunden wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Back-Button-Hijacking wird ausdrücklich als Verstoß gegen Googles Richtlinie zu schädlichen Praktiken geführt.
- Die Durchsetzung soll am 15. Juni 2026 beginnen.
- Mögliche Folgen sind manuelle Spam-Maßnahmen oder automatisierte Herabstufungen in der Google-Suche.
- Neben eigenem Code sollten Unternehmen eingebundene Bibliotheken, Werbeplattformen, Imports und Konfigurationen kontrollieren.
- Nach der Behebung einer manuellen Maßnahme kann über die Google Search Console ein Antrag auf erneute Überprüfung gestellt werden.
Quelle und Einordnung: Google Search Central Blog, CC BY 4.0. Der Beitrag wurde von 12cloud fachlich neu eingeordnet und muss vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft werden.
