In einem aktuellen Urteil des LG München
hier im Detail : LINK ZUM URTEIL
 
Wird festgelegt, dass die dynamische Einbindung von US-Webdiensten in eine Internet Seite datenschutzwidrig ist.
Dazu gehören z.B. Google Schriften, Google Analytics, Dienste von Amazon usw.
Neuerdings haben die Webseitenbesucher ein Recht auf
“Schadensersatz wegen Unwohlsein”
Weitere Infos hier: Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Wir haben Juni, es ist also kein Aprilscherz.
Wir empfehlen dringend Ihre Webseite überprüfen zu lassen und eventuell anfallende Anpassungen vorzunehmen.
 
Viele unserer Kunden haben z.B. Google Analytics installiert, nutzen es aber nicht.
Also besser deinstallieren.
 
Wir als Webagentur dürfen keine Rechtliche Beratung leisten. Als E-Recht24 Partner jedoch, können wir für unsere Kunden einen vergünstigten Preis zur anwaltlichen Website Prüfung anbieten.
 
Bei Interesse, senden Sie uns bitte eine kurze Nachricht.
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