Domainrecht

Checkliste – Domainrecht (Quelle eRecht24)

Bei der Registrierung einer Domain gilt es, auf eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben zu achten, um keine Rechtsverletzung zu begehen. Mögliche Konfliktfelder sind hier das Namensrecht, das Kennzeichenrecht oder das Wettbewerbsrecht. Um einen Überblick über rechtliche Risiken zu erhalten, haben wir für Sie folgende Checkliste zusammen gestellt.

1. “first come- first served”
Dieser Grundsatz bei der Registrierung von Domains und wird auch Prioritätsgrundsatz genannt. Wer zuerst registriert hat, kann die Domain nutzen. Und zwar solange, wiekein Dritter ein besseres Recht an dem Namen geltend machen kann.
Bessere Rechte können sich vor allem aus den Bereichen des Kennzeichen- und Namensrechtes ergeben.

2. Keine geschützten Bezeichnungen

Sie sollten keine Bezeichnungen der nachfolgend aufgeführten Gruppen als Domain verwenden, ohne entsprechende Vereinbarungen mit den Rechteinhabern geschlossen zu haben. In der Regel sind diese Bezeichnungen durch Markenrechte, Namensrechte oder andere Kennzeichenrechte geschützt.

– Werknamen
Verwenden Sie keine fremden Werknamen (Software, Zeitschriftentitel) als Domainnamen,
auch hierfür kann Schutz nach dem Markenrecht in Betracht kommen.

– Prominentennamen
Verwenden Sie keine Namen von Prominenten und Personen des öffentlichen Lebens als Domainnamen. Auch die Verwendung entsprechender Namen mit Zusätzen (marke_xyz-info.de) kann rechtswidrig sein.

– Natürliche Namen
Den Namen einer natürlichen Person sollten Sie nur dann als Domain nutzen, wenn es sich um Ihren Namen handelt.

– Städte- und Behördennamen
Verwenden Sie keine Städtenamen oder Namen von Bundesländern. Auch Behördennamen (Verteidigungsministerium.de) und andere Bezeichnungen staatlicher Institutionen (Bundeskanzlerin.de) sollten tabu sein.

– Gattunsgbegriffe
Die Verwendung von allgemeinen beschreibenden Gattungsbegriffen (autohaendler.de) ist grundsätzlich erlaubt. Im Einzelfall kann das Registrieren von gattungsbegriffen als Domain aber wettbewerbswidrig sein.

– Tippfehler-Domains
Registrieren Sie keine Domains wie “intell”, yaho”, “mircosoft” oder „ebax“ als Domainnamen. Bei bekannten Unternehmen besteht hier eventuell markenrechtlicher Schutz, es kommen daneben auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Betracht.

3. Welche Namen dürfen Sie verwenden?

– Ihr eigener Familienname
Diesen dürfen Sie grundsätzlich als Domain nutzen. Auch hier kann es jedoch vorkommen, dass bessere Rechte anderer an dem Namen bestehen

– Ihr eigener Unternehmensname
Recherchieren Sie jedoch vorher, ob es nicht bereits Unternehmen mit diesem Namen gibt, denen ein besseres Recht zustehen kann.

– Fantasiebezeichnungen
Achten Sie hier jedoch auf bereits bestehende Marken- oder Titelschutzrechte.

– Gattungsnamen
Einen Gattungsnamen als Domain sollten Sie nur wählen, wenn dieser nicht gegen
Wettbewerbsrecht verstößt.

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