Wieder wurde in unserer nahen Umgebung ein Webseitenbetreiber abgemahnt, weil Rechtlichen und Bestimmungen der DSGVO nicht eingehalten wurden.
Ich versichere Ihnen, dass uns diese Datenschutz Hysterie nicht minder lästig ist als jeden Website Betreiber.
Aufgrund unserer Informationspflicht unseren Kunden gegenüber müssen wir Sie auf die sehr ernst zu nehmende Situation aufmerksam machen.
Thema:
Bundesgerichtshof fällt Urteil zur Cookie-Einwilligung
Bereits im Oktober 2019 haben wir Sie über die anstehende Pflicht des Cookie Einwilligungstools informiert.
Nun wurde das Fixiert
Hier der O-Ton:
Einwilligung müsse auch in Zeiten der DSGVO aktiv erfolgen
Mit Blick auf die Richtlinie 2002/58/EG in der durch Art. 2 Nr. 5 der Richtlinie 2009/136/EG geänderten Fassung sei die Norm im TMG allerdings richtlinienkonform auszulegen, entschieden die Richter der Pressemitteilung zufolge nun – und zwar dahin, „dass für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist“. Mit der Entscheidung des EuGH seien die damals einschlägigen EU-Richtlinien weiter dahin auszulegen, dass keine wirksame Einwilligung im Sinne dieser Regelungen vorliege, wenn die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf bereits im Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen über Cookies durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erfolge, das der Nutzer zur Verweigerung abwählen muss (Opt-out).
Es sei insofern anzunehmen, dass der deutsche Gesetzgeber die in Deutschland bestehende Rechtslage für richtlinienkonform halte. „Im Fehlen einer (wirksamen) Einwilligung kann im Blick darauf, dass der Gesetzgeber mit § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG das unionsrechtliche Einwilligungserfordernis umgesetzt sah, der nach dieser Vorschrift der Zulässigkeit der Erstellung von Nutzungsprofilen entgegenstehende Widerspruch gesehen werden“ heißt es dazu weiter in der Pressemitteilung. An dieser Rechtslage habe sich seit dem ersten Geltungstag der DSGVO im Ergebnis auch nichts geändert.
Der Urteilstext lag zur Veröffentlichung des Artikels noch nicht vor.
Quelle:
https://bit.ly/2AGNW2H
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