Das neue TTDSG tritt ab dem 01.12.2021 in Kraft. Ab dann wird auch die Einwilligung von Cookies sowie Tracking-Diensten gesetzliche Pflicht.

Ihr Cookie-Banner sollte folgende Punkte sicherstellen:

  1. Bis Ihr Besucher seine Einwilligung erteilt, müssen Sie Cookies auch tatsächlich technisch deaktivieren.
  2. Ihr Nutzer muss die Einwilligung aktiv setzen. Eine Checkbox darf nicht vorausgewählt sein.
  3. Es muss einen „Annehmen“ und einen „Ablehnen“-Button geben. Diese müssen gleichwertig sein, also es darf nicht etwas eine extra Seite auf einer tieferen Ebene geben, über die der Nutzer die Cookies erst ablehnen kann.
  4. Der Zustimmen-Button darf nicht hervorgehoben sein, z.B. durch eine grellere Farbe.
  5. Sie müssen den Nutzer umfassend informieren. Dazu gehören:
    – Zwecke der einzelnen Tools
    – Anzahl der Anbieter und Tools
    – Sitz des Anbieters, falls dieser außerhalb der EU liegt.
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