Titel: Aktualisierung der Datenschutzerklärung: EU-Angemessenheitsbeschluss für die USA und seine Auswirkungen

Hallo liebe Leser,

wir möchten Sie heute über eine wichtige Entwicklung in der Welt des Datenschutzes informieren. Die EU-Kommission hat am 10. Juli 2023 einen neuen Angemessenheitsbeschluss für Datenübermittlungen in die USA erlassen, das Trans-Atlantic Data Privacy Framework (kurz TADPF). Dieser Beschluss hat direkte Auswirkungen auf die Datenschutzerklärungen vieler Plattformen und wir möchten Sie darüber aufklären, was das für Sie bedeutet.

## Wer ist betroffen?

Die Änderungen betreffen die Datenschutzerklärungen von:

– Online-Shops
– Präsentationsseiten ohne Verkauf
– Blogs oder Foren

Diese Änderungen sind relevant, sofern über diese Plattformen Daten der Websitebesucher in die USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Solche Datenübermittlungen können insbesondere durch Server-Hosting oder durch die Einbindung von Tools und Plug-ins stattfinden, deren Anbieter ihren Sitz in den USA haben oder die Server in den USA nutzen. Beispiele hierfür sind:

– Analyse-Tools (wie Google Analytics, Adobe Analytics)
– Werbetracking-Tools (wie Google Ads Conversion Tracking, Facebook Pixel)
– Live-Chat-Tools, Karten- und Video-Einbettungen, Social Plug-ins und weitere Einbindungen mit US-Bezug.

Zusätzlich sind auch die Inhalte der Datenschutzerklärung Ihrer Unternehmensseiten auf Social Media Kanälen wie Facebook, Instagram, Pinterest, Twitter, YouTube etc. betroffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Datenschutzerklärungen Ihrer Plattform-Händlershops wie eBay, Amazon etc. nicht betroffen sind. Hier ändert sich also nichts.

## Was bedeutet das für Sie?

Die Änderungen im Rahmen des TADPF bedeuten, dass Sie Ihre Datenschutzerklärungen aktualisieren müssen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Nutzer transparent und klar darüber informieren, wie ihre Daten verarbeitet und übermittelt werden, insbesondere wenn dies in die USA geschieht.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Details des neuen Angemessenheitsbeschlusses vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzerklärungen den neuen Anforderungen entsprechen.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag Ihnen einen hilfreichen Überblick über die Änderungen im Datenschutzrecht gegeben hat. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass Sie immer die neuesten Informationen haben.

Matthias Günter

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