wir möchten Sie über eine wichtige Änderung informieren:

 Das TMG wird zum DDG und das TTDSG wird umbenannt – Aktualisieren Sie jetzt Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung!

Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Außerdem wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) umbenannt. Diese Änderungen betreffen die korrekte Bezeichnung der Rechtsgrundlagen in Ihrem Impressum und Ihrer Datenschutzerklärung.

Es gibt jedoch keinen Grund zur Sorge. Diese Anpassungen sind rein redaktioneller Natur; inhaltlich ändert sich weder an der Impressumspflicht noch an den Anforderungen an eine Datenschutzerklärung etwas. 

Trotzdem ist es nötig, dass Sie Ihre Rechtstexte bezüglich der aktuellen Bezeichnung jetzt anpassen.

Für unsere Kunden, die die eRecht 24 Rechtstexte verwenden, bieten wir gerne unsere Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Texte an. 

Die Vorgehensweise isrt folgende. 

  1. Prüfung des „Ist” Zustands
  2. Datensicherung aller Dateien und Datenbank einträge auf einem physikalisch getrenntem Server.
  3. Neugenerierung der Rechtstexte Ggf. aktuelle Anpassungen vornehmen
  4. Einfügen der Rechtstexte
  5. Email an Sie mit den neu generierten Rechtstexten

Die Kosten für diese Anpassungen belaufen sich auf 45 € zzgl. MwSt.

Um dies in Anspruch zu nehmen, bitten wir Sie, ein Ticket über den folgenden Link zu erstellen. 

Die Aufträge werden nach dem „First in..” Prinzip abgearbeitet.

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