Ab dem 28. Juni 2025 müssen Betreiber von Onlineshops sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind. Hier sind einige wichtige Maßnahmen, die sie ergreifen sollten:

  1. Zugänglichkeit für alle Nutzer: Die Website sollte so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen genutzt werden kann. Dazu gehört die Berücksichtigung von visuellen, auditiven und motorischen Einschränkungen.
  2. W3C-WCAG-Richtlinien: Der Onlineshop sollte die Richtlinien des World Wide Web Consortiums (W3C) zur Barrierefreiheit (WCAG) einhalten. Diese Richtlinien bieten konkrete Empfehlungen, um Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
  3. Alternative Texte für Bilder: Alle Bilder sollten mit alt-Tags versehen werden, die eine Beschreibung des Bildinhalts bieten. Dies ist wichtig für Nutzer mit Sehbehinderungen, die Screenreader verwenden.
  4. Navigationshilfen: Die Navigation sollte klar und intuitiv sein. Elemente wie Überschriften, Tabellen und Links sollten sinnvoll strukturiert werden, um eine einfache Navigation zu ermöglichen.
  5. Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen des Onlineshops sollten auch über die Tastatur zugänglich sein, da einige Nutzer möglicherweise keine Maus verwenden können.
  6. Farbkontraste: Die Farbgestaltung sollte ausreichend Kontrast bieten, damit Texte und wichtige Elemente gut lesbar sind, auch für Menschen mit Farbsehschwächen.
  7. Formulare: Formulare sollten klar beschriftet sein und eine einfache Validierung bieten. Fehlermeldungen sollten verständlich formuliert sein, um den Nutzern zu helfen, Probleme zu beheben.
  8. Testen der Barrierefreiheit: Regelmäßige Tests der Website auf Barrierefreiheit sollten durchgeführt werden, idealerweise mit der Einbeziehung von Nutzern mit Behinderungen.
  9. Schulung des Teams: Das Team sollte geschult werden, um ein Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schaffen und sicherzustellen, dass neue Inhalte und Funktionen zugänglich gestaltet werden.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann der Onlineshop-Betreiber sicherstellen, dass seine Angebote ab dem festgelegten Datum barrierefrei sind und somit allen Nutzern zugänglich gemacht werden.

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