Es sind in letzter Zeit drei sehr wichtige Themen aufgetaucht, die jedermann kennen muss. Dabei ist egal, ob als Agentur oder Webdesigner, Shop oder Webseitenbetreiber.
Zum einen hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) in einem Urteil festgestellt, dass die Seitenbetreiber zukünftig für Datenverstöße bei Like-Button von Facebook & Co. mithaften.
Außerdem hat der EuGH im Zuge dessen Unklarheiten beiseite geräumt, ob bei Cookies eine Einwilligung nötig sei.
Zuguter letzt entschied das OLG (Oberlandesgericht) Frankfurt, dass Koppelungsverbot in Verbindung mit der DSGVO wieder aufzuheben. Nun sind die Teilnahme an einem Gewinnspiel, sowie Mailadressen der Nutzer für etwa E-Books wieder erlaubt.
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