Es ist nun schon fast 2 Jahre her, als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Dennoch stellt sich noch immer die Frage, ob Vereine und Wettbewerber einen Verstoß abmahnen dürfen. Die Antwort darauf ist sehr ernüchternd: bisher ist hierzu die Rechtssprechung nicht eindeutig. Allerdings hat das Oberlandesgericht in Stuttgart ein Urteil über eine grundsätzliche Abmahnfähigkeit bejaht.
Lesen Sie hier, was sie als Shopbetreiber wissen sollten.

Quelle: eRecht24

Jetzt Bewerten post