Das Versenden von Newslettern / Werbung über den Messenger-Dienst WhatsApp ist bei Beachtung der folgenden Punkte aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig.

1. Für den Versand von Werbung ist der WhatsApp-Service „Broadcast“ zu verwenden. Weisen Sie Ihre Kunden in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Ihre Telefonnummer zu den Kontakten hinzufügen. “Broadcast” funktioniert nur, wenn die Nummer des Absenders ein Kontakt des Empfängers ist. (Der Gruppenchat ist ungeeignet, da dabei alle Chat-Teilnehmer die Daten der anderen Teilnehmer einsehen können.)
2. Des Weiteren sind auch hier die gleichen Voraussetzungen zu beachten, wie bei der Werbung per E-Mail:
a) Empfänger muss ausdrücklich in den Erhalt des Newsletter einwilligen. Eine solche Einwilligung kann direkt über WhatsApp oder auch über andere Kanäle erfolgen.
b) Die Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen und verständlich darüber informieren, in was der Nutzer einwilligt.
c) Eine Authentifizierung des Nutzers erforderlich, wie beim double-opt-in-Verfahren bei der E-Mail. Eine solche Authentifizierung ist nicht notwendig, wenn sich der Nutzer direkt per WhatsApp an Sie wendet, um in die Broadcast-Liste aufgenommen zu werden. In jedem Fall sollten Sie die Einwilligungen der Nutzer protokollieren, um diese im Streitfall nachweisen zu können.
d) Es ist eine Möglichkeit vorzuhalten, um den WhatsApp-Service abzubestellen bzw. das Einverständnis hierzu zu widerrufen. Über die Widerrufsmöglichkeiten ist sowohl bei Anmeldung zum Newsletter als auch in der Datenschutzerklärung zu informieren.
Es gibt zwei geeignete Varianten des Widerrufs. Zum einen kann der Nutzer Ihre Nummer aus seinen Kontakten entfernen, dann erhält er keine Broadcast-Nachrichten mehr von Ihnen. Alternativ kann er Ihnen eine Nachricht zukommen lassen, aus der Liste ausgetragen zu werden. Letzteres hat für Sie den Vorteil die Übersicht zu behalten, wer alles Ihre Nachrichten erhält.
3. Über die Nutzung des WhatsApp-Service ist zu dem in der Datenschutzerklärung zu informieren.
Insgesamt sollte mit dem Instrument WhatsApp sorgsam umgegangen werden, da sich hierbei die Möglichkeit eröffnet die Nutzer sehr direkt und persönlich zu erreichen, so dass sich schnell ein Gefühl des „belästigt Werdens“ einstellen kann.

Quelle Händlerbund WIKI

Jetzt Bewerten post